Frühförderung » Was kostet das?

Was kostet die Frühförderung?

Frühförderung für Ihr Kind kostet Sie nichts weiter als einen Anruf in unserer Praxis, denn das zuständige Sozialamt übernimmt die Kosten für die Förderstunden:

- Alle Säuglinge und Kinder, bei denen eine Entwicklungsverzögerung oder Behinderung vorliegt und Risikokinder haben Anspruch auf Frühförderung gemäß § 79 des Sozialgesetzbuches IX."

- Ihrer Familie entstehen also keinerlei Kosten. Den Schriftverkehr und Antrag zur Kostenübernahme übernehmen wir.